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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schön, dass Sie dieses Dokument lesen. Sicherlich möchten Sie wissen, zu welchen Bedingungen Sie mit Nou zusammenarbeiten. Auf dieser Seite finden Sie die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nou. Nou bietet eine Reihe intelligenter Softwarelösungen sowie leistungsstarke Drucker, Scanner und Plotter und unterstützt zudem bei der Optimierung von Dokumentenprozessen. Mit einem umfassenden Portfolio an Produkten, Software und Dienstleistungen fördern wir schnellere, intelligentere und sicherere Arbeitsweisen – und unterstützen so das Wachstum Ihres Unternehmens.

Algemene Voorwaarden - Terms and Conditions - Conditions Générales

Diese bei der Handelskammer hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind übersichtlich in die folgenden zwei Kapitel gegliedert:
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II: Ergänzende Bestimmungen für Dienstleistungs- und Mietverträge

Unsere Unternehmensdaten

Nou B.V.
Lange Amerikaweg 102
7332 BR Apeldoorn
IHK-nummer: 05074640
USt-ID-nummer: NL812819482B01
055-4561234
administratie@nou.nl
nou.nl

KAPITEL I:  ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1.     Begriffsbestimmung

1.1.      Die Rechtssprache ist im Allgemeinen komplex. Um Unklarheiten bezüglich der Bedeutung von Begriffen auszuschließen, werden die in diesem Dokument verwendeten Begriffe im Folgenden erläutert. Im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind:

Artikel: ein Artikel der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht anders bezeichnet.

Ausdruck: eine Kopie, eine Druckseite, ein Scan oder eine Plottergrafik.

Bürgerliches Gesetzbuch: das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek).

Consumables: Verbrauchsartikel, die speziell für den Einsatz in Druckgeräten bestimmt sind, wie Toner, Trommeln, Fixiereinheiten und ähnliche Komponenten, die bei normalem Gebrauch der Geräte verbraucht werden oder ersetzt werden müssen.

Dienst: die Ihnen von Nou aufgrund eines Vertrags und/oder der vorliegenden AGB angebotenen und/oder fĂĽr Sie ausgefĂĽhrten Arbeiten, die Lieferung und Anwendung von Produkten und/oder andere Dienstleistungen.

Direkte Schäden: ausschließlich die folgenden Schäden:

a.  direkte Sachschäden an Geräten (beispielsweise Beschädigungen, Ausfälle oder Defekte) sowie Sachschäden an anderem Eigentum von Mitarbeitenden Ihrer Organisation und/oder von Dritten;

b.  die angemessenen und nachweisbaren Kosten von Änderungen oder Anpassungen von Geräten, die notwendig sind, um direkte Schäden zu begrenzen oder zu beheben;

c.  die angemessenen Kosten, die Ihnen durch die Verhütung oder Begrenzung von Schäden entstehen, soweit Sie nachweisen können, dass diese Kosten zur Begrenzung direkter Schäden im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

Mietvertrag: der Vertrag, mit dem Sie und Nou vereinbaren, dass Nou Ihnen gegen ein regelmäßiges Entgelt (Miete) ein Produkt zur Nutzung überlässt und in dem alle damit zusammenhängenden Vereinbarungen niedergelegt werden.

Indirekte Schäden: Alle Schäden, die keine direkten Schäden sind. Dazu gehören in jedem Fall: Folgeschäden, entgangene Gewinne und Einsparungen, Schäden durch Betriebsunterbrechungen und Datenverluste, Umweltschäden und immaterielle Schäden (z. B. Rufschäden).

Sie: Sie als Vertragspartei, die mit Nou einen Vertrag geschlossen hat oder dies beabsichtigt.

Geschäftszeiten: die Zeiten, in denen Nou erreichbar ist: werktags von 08.30 bis 17.00 Uhr (niederländische Zeit).

Lieferung: der Zeitpunkt, in dem Nou einen Dienst faktisch liefert oder in dem Nou Ihnen ein Produkt zur Verfügung stellt, unabhängig davon, ob Sie das Produkt in diesem Zeitpunkt tatsächlich in Empfang oder in Gebrauch nehmen.

Nou: die Nou B.V., auch als „wir“ bezeichnet.

Vertrag: jede schriftlich niedergelegte Willenserklärung zwischen Ihnen und Nou einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen sowie alle (Rechts-)Handlungen zu deren Vorbereitung und/oder Durchführung, darunter die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eventuelle Spezifikationen (die beide untrennbarer Bestandteil des Vertrags sind).

Vertragspartei: eine Partei des Vertrags und/oder der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, also Sie oder Nou.

Produkte: alle Waren, die Nou Ihnen anbietet, verkauft, liefert und/oder bei Ihnen oder für Sie einsetzt, darunter (Peripherie-)Geräte, Hardware, Software, Toner und Ersatzteile.

Nullvolumen: ein Vertrag, in dem keine feste Zahl von Ausdrucken oder Zählereinheiten vereinbart wurde.

Antwortzeit: die durchschnittliche Reaktionszeit von 8 Geschäftsstunden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Servicelevel: die Qualitätsstandards, die Sie von den schriftlich vereinbarten Diensten erwarten dürfen.

Servicevertrag: der Vertrag, in dem Sie und Nou vereinbaren, dass Nou gegen Zahlung eines Entgelts Service bietet und in dem alle zugehörigen Vereinbarungen niedergelegt sind.

Software: jede Software Dritter, zu der Sie wie im Vertrag vereinbart ĂĽber Nou Zugang erhalten oder die Ihnen ĂĽber Nou zur VerfĂĽgung gestellt wird.

Spezifikationen: separate Anlagen zum Vertrag, in denen die von Nou zu liefernden Dienste und/oder Produkte sowie die Servicelevels beschrieben werden.

Zählereinheit: ein vom Zähler erfasster Schwarzweiß- oder Farbausdruck. Eine Zählereinheit entsteht durch einen Ausdruck oder durch Nutzung einer Software, die eine Zählereinheit auslöst.

Entgelt: alle Kosten, die Sie Nou aufgrund des Vertrags schulden.

Verbrauchsmaterial: alle Materialien, die im Rahmen der DurchfĂĽhrung des Vertrags und/oder der Nutzung der Produkte verbraucht werden, darunter Heftklammern, Toner, Starter und Patronen.

AGB: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Werktage: alle Tage auĂźer

a.  Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in den Niederlanden sowie

b.  allen anderen für Nou arbeitsfreien Tagen.

Arbeitsumfeld: die technische Infrastruktur Ihrer Organisation, darunter Informationstechnologie, Telekommunikation und andere relevante Systeme (einschlieĂźlich Internet- und Telekommunikationsverbindungen), die an die von Nou gelieferten Produkte und/oder Dienste gekoppelt wird.

1.2.      Als „schriftlich“ im Sinne der vorliegenden AGB gelten Mitteilungen auf Papier, per E-Mail und über die Website von Nou.

1.3.      Sofern aus dem Kontext nichts anderes hervorgeht, umfassen die in den vorliegenden AGB verwendeten Begriffe im Singular auch die Pluralform und umgekehrt.

1.4.      In den vorliegenden AGB verwendete Begriffe wie „darunter“, „einschließlich“, „etwa“ oder „unter anderem“ haben Beispielcharakter und weisen darauf hin, dass die nachfolgende Aufzählung nicht erschöpfend ist.

Artikel 2.     Allgemeines

2.1.      Die vorliegenden AGB sind auf alle Vereinbarungen zwischen Ihnen und Nou anwendbar, darunter alle Verträge. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB von einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Nou abweichen (etwa in einem Vertrag), ist die schriftliche Vereinbarung maßgebend.

2.2.      Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Wortlaut von Kapitel I und Kapitel II ist Kapitel II maßgebend.

2.3.      Nou ist berechtigt, die vorliegenden AGB zu ändern. In diesem Fall werden Sie ausreichend frühzeitig schriftlich benachrichtigt. Wenn Sie mit einer Änderung nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung über die Änderung schriftlich mit. Wenn wir innerhalb dieser Frist keine gegenteilige Mitteilung von Ihnen erhalten, dürfen wir davon ausgehen, dass Sie mit der Änderung einverstanden sind. Ab diesem Zeitpunkt sind die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag anwendbar.

2.4.      Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB ganz oder teilweise ungültig, nicht durchsetzbar, nichtig oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft. Nou ersetzt in diesem Fall die betreffende Bestimmung bzw. den betroffenen Teil davon durch eine gültige Bestimmung, die dem Zweck der betroffenen Bestimmung weitestmöglich entspricht.

2.5.      Wenn die vorliegenden AGB in eine andere Sprache als Niederländisch übersetzt wurden, ist grundsätzlich die niederländische Fassung maßgebend. Die in Übersetzungen verwendeten Begriffe sind also entsprechend ihrer Bedeutung im Niederländischen zu lesen und auszulegen.

Artikel 3.     Zustandekommen und Inhalt von Verträgen

3.1.      Von Nou übermittelte Angebote, Offerten oder Preisangaben sind lediglich Aufforderungen an Sie, bei uns eine Bestellung aufzugeben oder uns einen Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem Sie eine Bestellung bei uns aufgegeben oder uns einen Auftrag erteilt und wir Ihnen dies schriftlich bestätigt haben.

3.2.      Im Vertrag, in der Offerte und/oder in der Bestell- oder Auftragsbestätigung zwischen Ihnen und Nou ist beschrieben, welche Produkte und/oder Dienste Nou Ihnen liefert. Darin nicht enthaltene Produkte und Dienste sind grundsätzlich nicht Gegenstand der Vereinbarung. Ergänzende oder abweichende Produkte, Dienste oder Arbeiten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Es fallen dann Kosten für Mehrarbeit an, die Sie zusätzlich zu den ursprünglich vereinbarten Kosten an Nou zu zahlen haben.

3.3.      Wenn eine Vertragspartei Änderungen des Vertrags vornehmen will, teilt sie dies der anderen Vertragspartei schriftlich mit, wobei sie die gewünschte Änderung erläutert. Wenn wir uns über die Änderung des Vertrags einig werden, legen wir diese in einem Vertragszusatz nieder. Der Vertragszusatz wird dem bestehenden Vertrag beigefügt und ist dann Bestandteil des Vertrags.

Wenn Sie eine Änderung beantragen, kann Nou Ihnen die zusätzlichen (Verwaltungs-)Tätigkeiten, die zur Durchführung der Änderung in den Büchern und Systemen von Nou erforderlich sind, in Rechnung stellen. Ebenso kann Nou Ihnen die Kosten von Untersuchungen, Vorbereitungen und anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer von Ihnen beantragten Änderung in Rechnung stellen. Diese Kosten werden auf der Grundlage der zum betreffenden Zeitpunkt bei Nou geltenden Kostensätze und Preise berechnet.

3.4.      Nach Abschluss eines Vertrags kann dieser nicht mehr einseitig storniert werden, auch nicht, wenn noch nicht mit der Durchführung begonnen wurde. Eine Stornierung ist nur möglich, wenn Sie und Nou schriftlich Stornierungsbedingungen vereinbart und Sie diese Bedingungen vollständig erfüllt haben.

Artikel 4.     Lieferung des Produkts und Gefahrübergang

4.1.      Wenn Sie und Nou keine Vereinbarung über die Lieferung des Produkts getroffen haben, erfolgt die Lieferung ab Werk (Ex Works/EXW) gemäß den Incoterms® 2020 am Lager von Nou. In diesem Fall geht die Gefahr für Schäden am Produkt und den Verlust des Produkts bei Beginn der Lieferung vollständig auf Sie über.

4.2.      Wenn Sie und Nou vereinbaren, dass das Produkt – auf Ihre Rechnung und Gefahr – von Nou oder einer Spedition an eine von Ihnen angegebene Adresse versandt wird, wird ein noch festzulegender Aufschlag unter anderem für Transport-, Versand- und/oder Portokosten sowie eventuelle Ein- und Ausfuhrabgaben, Zollabfertigungskosten und/oder Steuern erhoben. Die Kosten der Verpackung des Produkts trägt in diesem Fall Nou. Die Verpackung wird von Nou jedoch nicht zurückgenommen. Im Übrigen bleibt die Lieferbedingung Ex Works (EXW) gemäß Incoterms® 2020 unverändert anwendbar.

4.3.      Soweit Sie und Nou nichts anderes vereinbart haben, müssen Sie das Produkt innerhalb der folgenden Fristen abholen oder in Empfang nehmen:

a.    bei Lieferung am Lager von Nou: innerhalb von 5 Werktagen, nachdem die Abholbenachrichtigung an Sie versandt wurde;

b.    bei Lieferung an eine von Ihnen angegebene Adresse: unverzüglich im Zeitpunkt der Lieferung am vereinbarten Datum.

4.4.      Wenn Sie das Produkt nicht (fristgerecht) innerhalb der in Artikel 4.3 angegebenen Fristen abnehmen, befinden Sie sich in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Nou kann das Produkt in diesem Fall auf Ihre Rechnung und Gefahr einlagern oder an einen Dritten verkaufen. Wenn Sie das Produkt zu einem späteren Zeitpunkt doch noch abnehmen möchten, schulden Sie – zwecks Vergütung des Schadens – außer dem Kaufpreis die gesetzlichen Handelszinsen über den Kaufpreis und u. a. die Transport-, Lager- und Versicherungskosten. Wenn das Produkt inzwischen an einen Dritten verkauft wird, schulden Sie dennoch das Entgelt, jedoch abzüglich des beim Verkauf erzielten Nettoerlöses.

Artikel 5.     Durchführung des Vertrags

5.1.     Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Nou seine Verpflichtungen Ihnen gegenüber nur erfüllen kann, wenn eine frühzeitige und gute Zusammenarbeit gegeben ist. Dies bedarf der gegenseitigen Verpflichtung, womit Sie sich hiermit uneingeschränkt einverstanden erklären. Damit Nou den Vertrag optimal und fristgerecht durchführen kann, sind Sie verpflichtet, jede nach vernünftiger Einschätzung zu verlangende Mitwirkung zu leisten. In diesem Zusammenhang sind Sie unter anderem dafür verantwortlich und garantieren, dass:

a.    die von Ihnen oder in Ihrem Auftrag bereitgestellten Daten, Informationen, Materialien, Dokumentationen und/oder Spezifikationen (gleich in welcher Form) korrekt, vollständig und zuverlässig sind;

b.    alle Informationen, die Nou benötigt, um seine Verpflichtungen fristgerecht und effizient zu erfüllen, zur Verfügung gestellt werden;

c.     diejenigen, die in Ihrem Auftrag Verträge mit Nou abschließen, dazu in vollem Umfang berechtigt sind, und dass Sie den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nachkommen;

d.    Ihnen alle Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Lizenzen und sonstigen Berechtigungen vorliegen, die für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind;

e.    Sie und Ihr Personal alle von Nou im Rahmen des Vertrags erteilten Hinweise, Anweisungen und Vorschriften ordnungsgemäß und fristgerecht befolgen;

f.      Sie die Produkte fachgerecht im Einklang mit der Betriebsanleitung und den Anweisungen und ausschließlich für den Zweck, für den sie bestimmt und ausgestattet sind, nutzen;

g.    Sie die Produkte sorgfältig behandeln und vor Beschädigungen schützen, insbesondere auch vor Feuchtigkeit, Staub und Witterungseinflüssen;

h.    Sie alle angemessenen Vorkehrungen zum Schutz Ihres Arbeitsumfelds und der Produkte treffen, damit die Wahrscheinlichkeit einer Störung von Betriebsabläufen (infolge von Störungen, Verzögerungen, Stillständen oder anderen Mängeln Ihrem Arbeitsumfeld und/oder an den Produkten) weitestmöglich reduziert wird;

i.      Ihr Arbeitsumfeld allen relevanten Gesetzes- und Rechtsvorschriften sowie den vorgeschriebenen Industrienormen entspricht;

j.      Sie ausreichende Wiederherstellungs- und Notfallpläne einführen und anwenden, einschließlich der Erstellung und Pflege vollständiger Backups aller für Sie relevanten Dateien, Daten und/oder Programme; und

k.     Sie in Ihrer Organisation, Ihrem Arbeitsumfeld und den Produkten effektive Datenschutzmaßnahmen, Zugangssicherungen, Firewalls und Virenschutzprogramme einführen und anwenden.

5.2.      Nou führt den Vertrag mit angemessener Fachkunde und Sorgfalt durch. Für Nou gilt eine Bemühungspflicht. Infolgedessen verstehen sich alle von Nou angegebenen Daten, Fristen und Zeitpunkte als Richtwerte. Nou erteilt diese Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und ist bestrebt, sie weitestmöglich einzuhalten. Eine Überschreitung stellt jedoch keine Vertragsverletzung seitens Nou dar und bewirkt infolgedessen Ihrerseits keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Auflösung des Vertrags.

5.3.      Nou ist berechtigt, seine Tätigkeiten aufgrund des Vertrags ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen.

5.4.      Wenn Nou vorab Informationen oder Hilfsmittel von Ihnen benötigt, beginnt der Lieferzeitraum erst an dem Tag, an dem Nou im Besitz aller benötigten Informationen und Hilfsmittel ist.

5.5.      Nou kann einen Vertrag nach eigenem Ermessen in Teilen durchführen und jeden Teil separat in Rechnung stellen. Im Falle von Teillieferungen gelten diese als auf separaten Verträgen basierend, auf die die vorliegenden AGB anwendbar sind.

5.6.      Sie dürfen für die Produkte nur Verbrauchsmaterial verwenden, das den von Nou oder im Auftrag von Nou erteilten Spezifikationen entspricht.

5.7.      Wenn Produkte an Geräte gekoppelt werden, die nicht von Nou geliefert wurden (z. B. Computersysteme), sind Sie für die Prüfung (selbst oder durch Dritte) der Funktion der Kombination der Produkte mit diesen Geräten von Drittanbietern verantwortlich. Wenn wir vereinbart haben, dass diese Prüfung von Nou durchgeführt wird, werden Nou die betreffenden Geräte samt des jeweiligen Testverfahrens zur Verfügung gestellt.

5.8.      Sie gewährleisten, dass die Produkte nicht für Zwecke verwendet werden, die gegen irgendeine gesetzliche Bestimmung verstoßen. Sie stellen Nou sowie die Dritten, von deren Diensten Nou Gebrauch macht, vollumfänglich von allen daraus erwachsenden Ansprüchen Dritter frei.

5.9.      Änderungen, Anpassungen, Ergänzungen, Verbesserungen oder sonstige Maßnahmen an den Produkten oder an dem System, in dem die Produkte eingesetzt werden, dürfen Sie nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von Nou selbst vornehmen oder von Dritten vornehmen lassen. Wenn Sie ein Systemupdate oder eine andere Änderung vornehmen möchten, das bzw. die die Leistung der von Nou gelieferten Produkte und/oder Dienste beeinträchtigen kann, müssen Sie Nou mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich davon in Kenntnis setzen.

Artikel 6.     Entgelt, Rechnungsstellung und Zahlung

6.1.      Für die Dienste und/oder Produkte schulden Sie Nou ein Entgelt. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen versteht sich das von Nou angegebene Entgelt in Euro und exklusive Mehrwertsteuer.

6.2.      Ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber Nou entsteht, sobald ein Vertrag zustande gekommen ist. Bei einer Bestellung in unserem Webshop sind Sie verpflichtet, das entsprechende Entgelt vor oder bei Abschluss des Vertrags unmittelbar zu zahlen, wenn Ihre Organisation noch kein Kunde von uns ist. In allen anderen Fällen erfolgt die Zahlung auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist dann innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf die von Nou angegebene Weise zu begleichen.

6.3.      Rechnungen von Nou werden standardmäßig per Lastschriftverfahren beglichen. Wenn Sie kein Lastschriftmandat erteilen möchten, berechnen wir je Rechnung Verwaltungskosten in Höhe von 25,00 € (exkl. MwSt.).

6.4.      Natürlich kann es einmal vorkommen, dass eine Zahlungsfrist überschritten wird. Hierfür haben wir durchaus Verständnis; darum senden wir Ihnen zunächst eine Zahlungserinnerung. Sie befinden sich ab diesem Zeitpunkt jedoch von Rechts wegen in Verzug. Das bedeutet, dass Sie Nou ab dem ersten Tag nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist die gesetzlichen Handelszinsen über den ausstehenden Betrag schulden.

6.5.      Wenn Sie die Rechnung auch nach der Zahlungserinnerung nicht begleichen oder eine andere Verpflichtung aufgrund des Vertrags nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, ist Nou zur Beitreibung des von Ihnen zu jenem Zeitpunkt geschuldeten Betrags berechtigt. In diesem Fall schulden Sie Nou außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 250,00 € oder die von Nou nachgewiesenen höheren Kosten.

6.6.      Sollte Nou zu irgendeinem Zeitpunkt begründete Zweifel an Ihrer Kreditwürdigkeit haben, kann Nou die Leistungserbringung aussetzen und von Ihnen eine (teilweise) Vorauszahlung verlangen. Nou kann außerdem verlangen, dass Sie für alle Beträge, die Sie Nou aufgrund des Vertrags schulden oder noch schulden werden, eine angemessene Sicherheit leisten. Die Form der Sicherheit bestimmt Nou selbst. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffenden Forderungen bereits fällig sind.

Artikel 7.     Eigentumsvorbehalt

7.1.      Das Eigentum an den Produkten geht, auch wenn sie bereits geliefert wurden, erst dann auf Sie über, wenn Sie sämtliche Ihrer zu jenem Zeitpunkt bestehenden Verpflichtungen gegenüber Nou erfüllt haben.

7.2.      Solange Nou Eigentümer der Produkte ist, sind Sie ausschließlich zur Nutzung der Produkte berechtigt. Das bedeutet, dass Sie sie nicht vermieten, zur Nutzung überlassen, verleihen oder Dritten zur Verfügung stellen dürfen. Auch die Veräußerung, Verpfändung oder anderweitige Belastung, gleich auf welche Weise, ist nicht gestattet. Sie sind verpflichtet, die Produkte sorgfältig und sichtbar als Eigentum von Nou gekennzeichnet zu lagern, damit unter anderem eine Vermischung und/oder ein Eigentumsübergang durch Verbindung so weit wie möglich verhindert wird.

7.3.      Solange Nou noch das Eigentum an den Produkten besitzt, sind Sie verpflichtet, die Produkte ausreichend zumindest gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern. Nou kann von Ihnen verlangen, diese Versicherung sowie die Zahlung der Beiträge dafür nachzuweisen.

7.4.      Solange Nou Eigentümer der Produkte ist, müssen Sie Nou unverzüglich, auf jeden Fall jedoch innerhalb von 24 Stunden schriftlich benachrichtigen, (i) wenn ein Dritter beabsichtigt, Rechte an den Produkten geltend zu machen oder entsprechende Maßnahmen zu treffen (etwa eine Pfändung) oder (ii) wenn Ihrerseits ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub oder Insolvenz vorliegt. Im Falle eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs oder der Insolvenz sind Sie verpflichtet, den Treuhänder oder Insolvenzverwalter unverzüglich darüber zu informieren und auf Verlangen nachzuweisen, dass die Produkte Eigentum von Nou sind. Darüber hinaus müssen Sie alles unternehmen, was notwendig ist, um die Pfändung von Produkten im Eigentum von Nou schnellstmöglich aufzuheben. Sie sind verpflichtet, Nou auf erstes Anfordern stets den Standort der Produkte mitzuteilen.

7.5.      Nou kann zur Sicherung seiner Rechte an den Produkten in seinem Eigentum alle nach eigenem vernünftigem Ermessen notwendigen Maßnahmen treffen. Dies kann unter anderem bedeuten, dass Nou die betreffenden Produkte zurückverlangt und bei Ihnen abholt. Sie erteilen Nou hiermit die unwiderrufliche Erlaubnis, Ihre Geschäfts- und Lagerräume zu betreten. Die angemessenen Kosten dieser Maßnahmen (wie Transport-, Abbau-, Lager- und Rechtskosten) gehen zu Ihren Lasten und sind auf erstes Anfordern an Nou zu begleichen, sofern nicht der Grund für diese Maßnahmen ausschließlich Nou angelastet werden kann. Wenn Nou Produkte zurückverlangt, die Sie bereits (teilweise) bezahlt haben, erstattet Nou Ihnen den bereits gezahlten Betrag abzüglich der vorgenannten Kosten.

Artikel 8.     Garantien

8.1.      Sie dürfen von Nou erwarten, dass die Dienste und/oder Produkte in Übereinstimmung mit den zwischen Ihnen und Nou getroffenen Vereinbarungen erbracht werden. Hinsichtlich der Produkte garantiert Nou, dass jedes Produkt die im Vertrag beschriebenen technischen Spezifikationen erfüllt und den geltenden niederländischen Gesetzes- und Rechtsvorschriften entspricht.

8.2.      Wenn der Vertrag, gleich aus welchem Grund, keine Spezifikationen enthält, garantiert Nou, dass:

a.  die gelieferten Produkte bei ordnungsgemäßer Nutzung im Wesentlichen die in den technischen Daten des betreffenden Herstellers beschriebenen Funktionen aufweisen;

b.  die vereinbarten Dienste mit angemessener Fachkunde erbracht werden.

8.3.      Auf in unserem Webshop erworbene und von Nou gelieferte Produkte gewährt Nou eine Garantie von 6 Monaten. Bei Produkten eines Drittanbieters bietet Nou Ihnen ausschließlich die Garantie, auf die Nou gegenüber dem betreffenden Drittanbieter selbst Anspruch erheben kann.

8.4.      Auf Reparaturen und separat gelieferte Ersatzteile gewährt Nou eine Garantie von 30 Tagen. Der Garantiezeitraum beginnt am Tag der Reparatur bzw. der Ersatzteillieferung.

8.5.      Wenn die von Nou gelieferten Dienste die in den Spezifikationen festgelegten Servicelevels in wesentlichem Maße nicht erfüllen, trifft Nou alle angemessenen Maßnahmen, um die betreffenden Mängel für die Zukunft zu beseitigen. Dies erfolgt, sobald es für Nou möglich ist, und ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

8.6.      In den folgenden Fällen besteht kein Garantieanspruch:

a.  wenn die unter anderem in den Artikeln 8.3 und 8.4 festgelegte Garantiefrist verstrichen ist;

b.  wenn das Produkt für andere Zwecke als die, für die es bestimmt oder geeignet ist, auf unsachgemäße Weise oder in übermäßigem Maße genutzt wird und wenn (Verbrauchs-)Material verwendet wird, das nicht den Spezifikationen entspricht;

c.  wenn das Produkt ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Nou umpositioniert, verlegt oder neu installiert wurde;

d.  wenn der Mangel durch externe Einflüsse auf das Produkt verursacht wurde (z. B. Störungen von Telefon- oder Netzwerkverbindungen, Schnittstellenprobleme, Stromausfälle und ähnliche äußere Umstände);

e.  wenn der Mangel (auch) auf unsachgemäße Nutzung, Wartung, Beförderung oder (Neu-)Installation, auf andere Ihnen anzulastende unsorgfältige Handlungen oder auf von Ihnen oder Dritten ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Nou vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten zurückzuführen ist;

f.    wenn das Produkt nicht (mehr) mit einer werkseitig angebrachten Seriennummer versehen ist und

g.  wenn Sie keine gültige Rechnung vorlegen können, aus der Typ und Seriennummer des Produkts hervorgehen; und

h.  wenn Sie irgendeine Verpflichtung aufgrund des Vertrags und/oder dieser AGB nicht, nicht fristgerecht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt haben.

8.7.      Von der Garantie ausgeschlossen sind: Verbrauchsmaterial, Glasplatten, (Anschluss-)Kabel und Tätigkeiten, die gemäß Bedienungsanleitung zur täglichen Wartung gehören. Nou kann die (Wartungs-)Arbeiten in diesem Zusammenhang auf Wunsch zu den zum betreffenden Zeitpunkt bei Nou geltenden Kostensätzen und Preisen durchführen.

8.8.      Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Produkte und/oder Dienste sowie für deren Eignung für Ihr Unternehmen. Nou übernimmt keine Haftung, wenn die Spezifikationen nicht mit den (technischen) Anforderungen Ihrer Organisation übereinstimmen.

8.9.      Nou garantiert nicht, dass Produkte (unabhängig davon, ob sie in Ihrer Arbeitsumgebung installiert sind) oder bereitgestellte Dienste immer ununterbrochen funktionsfähig, fehlerfrei oder virenfrei sind. Ebenso garantiert Nou nicht, dass Mängel oder Unterbrechungen in Ihrer Arbeitsumgebung erkannt oder behoben werden. Darüber hinaus übernimmt Nou keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Produkte in den Hardware- und/oder Softwarekombinationen innerhalb Ihrer Organisation.

Artikel 9.     Inspektion und Beschwerden, Reklamation und Rücksendung

9.1.      Sie sind verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach der Lieferung eingehend zu prüfen. Beschwerden und direkt sichtbare Mängel an den Produkten sind schnellstmöglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 5 Werktagen nach der Lieferung schriftlich bei Nou anzuzeigen. Wir empfehlen Ihnen dringend, dieser Verpflichtung fristgerecht nachzukommen, da Ihre Ansprüche in Bezug auf diese Beschwerden oder Mängel mit Ablauf dieser Frist erlöschen.

9.2.      Mängel, die Sie nach vernünftiger Einschätzung nicht innerhalb der in Artikel 9.1 genannten Frist hätten feststellen können, sind schnellstmöglich nach Feststellung, auf jeden Fall aber innerhalb von 3 Monaten nach der Lieferung schriftlich bei Nou anzuzeigen. Auch in diesem Fall führt die nicht fristgerechte Meldung zum Erlöschen Ihrer Rechte.

9.3.      In den Artikeln 9.1 und 9.2 sind spezifische Fristen angegeben, innerhalb deren Beschwerden bei Nou eingereicht werden können. Damit weichen wir von den Bestimmungen der Artikel 6:89 und 7:23 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ab. Diese gesetzlichen Bestimmungen finden also auf die Beziehung zwischen Ihnen und Nou keine Anwendung, was Sie hiermit bestätigen und akzeptieren.

9.4.      Wenn Sie eine Beschwerde über ein Produkt haben oder einen Mangel feststellen, informieren Sie Nou bitte möglichst vollständig und deutlich über dessen Art und Umfang. Geben Sie dabei auf jeden Fall die Rechnungsnummer der betreffenden Bestellung oder des betreffenden Auftrags an und legen Sie datierte Fotos bei, auf denen der Mangel zu sehen ist.

9.5.      Wenn Sie Produkte aufgrund eines angeblichen Mangels an Nou zurücksenden wollen, müssen die in Artikel 9.4 angegebenen Informationen vorab an Nou übermittelt oder der Rücksendung beigefügt werden. Andernfalls kann Nou die Annahme der Rücksendung verweigern oder die zurückgesandten Produkte auf Ihre Kosten und Gefahr in Verwahrung nehmen, bis Sie sie abholen, ohne dass dies eine Anerkennung des angeblichen Mangels oder eine Haftung seitens Nou beinhaltet.

9.6.      Sobald Sie eine Beschwerde oder einen Mangel festgestellt haben, müssen Sie die Installation bzw. Nutzung der betreffenden Produkte schnellstmöglich einstellen. Sie sind verpflichtet, die Anweisungen von Nou zu befolgen und jede benötigte Mitwirkung zu leisten, um die Beschwerde korrekt und innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten, damit (weitere) Schäden so weit wie möglich verhindert werden. Die Rücksendung von Produkten bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Nou. In diesem Fall trägt Nou die notwendigen Rücksendekosten, sofern Sie fristgerecht, berechtigterweise und im Einklang mit diesem Artikel 9 reklamiert haben.

9.7.      Sie sind berechtigt, mängelfreie Produkte innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Lieferung an Nou zurückzusenden. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

a.  Diese Produkte dürfen nur (i) mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von Nou, (ii) unter Angabe der Gründe für die Rücksendung und (iii) im Einklang mit den von Nou erteilten Rücksendeanweisungen an Nou zurückgesendet werden.

b.  Die Produkte müssen unbenutzt, neuwertig, ohne von Ihnen angebrachte Etiketten, Sticker oder andere Kennzeichnungen und in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgesendet werden.

c.  Die Kosten für unberechtigte Rücksendungen – beispielsweise im Falle einer von Ihnen irrtümlich aufgegebenen (Online-)Bestellung – gehen vollständig zu Ihren Lasten. In diesem Fall wird eine feste Rücksendegebühr von 50,00 € je Palettenrücksendung und 25,00 € je sonstiger Rücksendung erhoben.

9.8.      Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 9 kann Nou für den betreffenden Mangel nicht haftbar gemacht werden, wird das gezahlte Entgelt nicht erstattet und müssen Sie die Produkte zurücknehmen und behalten.

9.9.      Sollten die von Nou gelieferten Produkte und/oder Dienste nicht den Vereinbarungen zwischen Ihnen und Nou entsprechen und haben Sie dies ausreichend nachgewiesen und fristgerecht, korrekt und im Einklang mit diesem Artikel 9 bei Nou angezeigt, trifft Nou innerhalb einer angemessenen Frist und für Sie kostenlos nach eigener Wahl eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen:

a.  Ersatz des mangelhaften Produkts;

b.  Reparatur (selbst oder durch Dritte) des mangelhaften Produkts;

c.  Zurverfügungstellung der für die Instandsetzung benötigten Teile an Sie, es sei denn, die Instandsetzungskosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten eines Ersatzprodukts;

d.  soweit der Mangel Dienste betrifft: erneute und sorgfältige Erbringung der Dienste dahin gehend, dass der Vertrag doch noch erfüllt wird, oder

e.  vollständige oder teilweise Erstattung des von Ihnen für das betreffende Produkt oder den betreffenden Dienst gezahlten Entgelts.

9.10.    Garantie- und Instandsetzungsarbeiten an Produkten werden am folgenden Standort vorgenommen:

a.  vor Ort bei allen Objekten mit einem Gewicht von 30 kg oder mehr oder

b.  in der Reparaturwerkstatt von Nou oder bei einem von Nou benannten Dritten bei allen Objekten mit einem Gewicht unter 30 kg.

In dem Fall im Sinne von Buchstabe b mĂĽssen Sie auf eigene Rechnung und Gefahr sicherstellen, dass die betreffenden Produkte an die von Nou angegebene Adresse versandt werden.

9.11.    Sobald Nou eine der in Artikel 9.9 genannten Maßnahmen durchgeführt hat, gelten die Verpflichtungen von Nou in Bezug auf den betreffenden Mangel als vollständig erfüllt; Nou ist dann nicht zur Zahlung von weiteren Kosten oder von Schadensersatz verpflichtet. Dies berührt nicht eventuelle sonstige Haftungsbeschränkungen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 10.  Haftung

10.1.    In diesem Artikel wird beschrieben, bis zu welchem Betrag Nou für den Ihnen eventuell entstehenden Schaden haftet. Dies gilt unabhängig von dem Grund, auf dem die Schadensersatzforderung basiert. Die Gesamthaftung von Nou beschränkt sich auf den Betrag, den die allgemeine Haftpflichtversicherung von Nou im betreffenden Fall auszahlt, zuzüglich des Selbstbehalts.

10.2.    Sollte die Versicherung aus irgendeinem Grund keine Versicherungsleistung auszahlen, beschränkt sich die Haftung von Nou auf höchstens den Betrag des für den betreffenden Vertrag vereinbarten Entgelts (exklusive Mehrwertsteuer).

10.3.    Nou haftet nur für direkte Schäden. Die Haftung von Nou für indirekte Schäden ist daher ausgeschlossen. Schäden infolge höherer Gewalt im Sinne von Artikel 13 sind ebenfalls ausgeschlossen.

10.4.    Für Schäden an Produkten haftet Nou nur gemäß den Bestimmungen der Artikel 8 und 9.

10.5.    Darüber hinaus haftet Nou weder für Beschlüsse oder Entscheidungen, die Sie aufgrund von Ratschlägen von Nou treffen, noch für deren Folgen. Sie tragen jederzeit die persönliche Verantwortung für die Entscheidungen, die Sie in diesem Zusammenhang treffen.

10.6.    Soweit Sie Nou aufgrund des Vorstehenden haftbar machen können, gilt als Voraussetzung, dass Sie Nou zunächst schnellstmöglich von Ihrer Beanstandung in Kenntnis setzen müssen (Inverzugsetzung). Dabei müssen Sie Nou eine angemessene Frist für die Behebung des festgestellten Mangels einräumen. In dieser Inverzugsetzung beschreiben Sie möglichst deutlich und konkret, welcher Mangel Ihrer Meinung nach vorliegt, damit Nou weiß, um welches Problem es sich handelt und welche Maßnahmen zu treffen sind.

10.7.    Als weitere Voraussetzung für Ihren Anspruch auf Schadensersatz gilt, dass Sie den Schaden schnellstmöglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 30 Tagen nach seinem Eintritt, schriftlich bei Nou anzeigen müssen. Ein Anspruch auf Schadensersatz erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von einem (1) Jahr, nachdem Sie den Schaden festgestellt haben oder nach vernünftiger Einschätzung hätten feststellen können, beim zuständigen Gericht ein Verfahren eingeleitet haben.

10.8.    Achten Sie darauf, dass Sie keine Verzögerungen verursachen, die auf die Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zurückzuführen sind. Dafür sind Sie Nou gegenüber nämlich haftbar. Dabei ist unter anderem an die in Artikel 14 genannten Situationen zu denken.

10.9.    Darüber hinaus stellen Sie Nou von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies betrifft Ansprüche Dritter gegen Nou, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit (der Nutzung von) den Produkten und/oder einem Vertrag stehen. Sie sind verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die Nou aufgrund derartiger Ansprüche Dritter entstehen.

10.10. Umgekehrt stellt Nou Sie von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Produkthaftung frei, die die Folge eines Mangels an einem von Ihnen an Dritte gelieferten Produkt oder System sind, das auch von Nou gelieferte Produkte umfasst. Dafür müssen Sie aber nachweisen können, dass die Schäden von diesen Produkten verursacht wurden.

10.11. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Nou zurückzuführen ist.

Artikel 11.  Benutzerkonto

11.1.    Wenn Sie bei uns ein Konto erstellen, müssen Sie eine E-Mail- und eine Lieferadresse angeben. Wenn diese Daten mit unseren Aufzeichnungen über Ihre Organisation übereinstimmen, erhält der bei Nou bekannte Portalverwalter Ihrer Organisation automatisch eine E-Mail. Dieser Vorgang dient dazu, die Kopplung des Accounts an die Organisation zu genehmigen und sicherzustellen, dass nur eine vertretungsberechtigte Person im Auftrag Ihrer Organisation Bestellungen aufgeben kann. Wenn bei Nou kein Portalverwalter bekannt ist, wird eine E-Mail zur Genehmigung an Nou gesendet. Die Person, die ein Konto erstellt, wird über diesen Genehmigungsprozess nicht informiert. Durch Erstellung eines Kontos und/oder Aufgabe einer Bestellung erklären Sie sich mit diesem Verfahren einverstanden.

Artikel 12.  Software

12.1.    Nou stellt keine eigene Software bereit, sondern ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Software von Drittanbietern, die über eine Online-Umgebung (SaaS) zur Verfügung gestellt wird. Nou kann Ihnen bei der Installation und Nutzung behilflich sein, soweit dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist und solange Sie die vorliegenden AGB einhalten.

12.2.    Die Lizenz- und Nutzungsbedingungen (und eventuellen Verarbeitungs- oder anderen Bedingungen) gelten direkt zwischen Ihnen und dem Drittanbieter. Es liegt in Ihrer persönlichen Verantwortung, dass Sie diese Bedingungen zur Kenntnis nehmen und sie einhalten. Nou ist nicht Vertragspartei dieser Bedingungen und erteilt Ihnen keine weiteren Rechte als diejenigen, die darin und im Vertrag beschrieben sind.

12.3.    Upgrades, Updates und neue Versionen der Software werden vom Softwareanbieter oder in dessen Auftrag herausgegeben und implementiert. Nou ist nicht verpflichtet, bestimmte Versionen oder Funktionen anzubieten oder diese weiterhin zu unterstützen. Sie selbst beurteilen, ob Änderungen an der Software für Ihre (technische) Umgebung geeignet sind. Soweit es nach vernünftiger Einschätzung möglich ist, wird Nou Sie dabei auf der Grundlage der zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Kostensätze unterstützen.

Artikel 13.  Höhere Gewalt

13.1.    Nou ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen aufgrund des Vertrags zu erfüllen, wenn ein Umstand, der nicht auf das Verschulden von Nou zurückzuführen ist und Nou auch nicht kraft Gesetzes, einer Rechtshandlung oder nach herrschender Verkehrsauffassung angelastet werden kann, Nou daran hindert, wenn also höhere Gewalt im Sinne von Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegt.

13.2.    Im Falle höherer Gewalt unternimmt Nou alle angemessenen Anstrengungen, um gemeinsam mit Ihnen eine geeignete (vorübergehende) Lösung zu finden. Nou ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

13.3.    Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, auch nicht wenn Nou infolge der höheren Gewalt ein Vorteil irgendeiner Art entsteht.

13.4.    Während der Dauer der Situation der höheren Gewalt kann Nou seine Verpflichtungen aufgrund des Vertrags aussetzen. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 3 Monate an, sind sowohl Sie als auch Nou berechtigt, den Vertrag hinsichtlich des noch nicht durchgeführten Teils schriftlich zu kündigen, ohne dass eine der Vertragsparteien der anderen Vertragspartei gegenüber schadensersatzpflichtig ist.

13.5.    Hat Nou zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt oder kann es diese teilweise noch erfüllen, so kann Nou den bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil separat in Rechnung stellen. Sie sind dann verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.

13.6.    Wenn höhere Gewalt Sie an der Erfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen aufgrund des Vertrags hindert, setzen Sie Nou schnellstmöglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 2 Werktagen, nachdem Ihnen dies bekannt geworden ist, schriftlich davon in Kenntnis. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 10 Werktage an, kann Nou den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung kündigen. Eine solche Kündigung befreit Sie nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Beträge, die bereits vor Eintritt der höheren Gewalt fällig waren oder sich auf bereits gelieferte Produkte und/oder Dienste beziehen.

13.7.    Da der Begriff „höhere Gewalt“ im Gesetz nicht genau definiert wird, vereinbaren wir im Folgenden, was darunter zu verstehen ist. Höhere Gewalt im Sinne des Vertrags und der vorliegenden AGB sind in jedem Fall: Mängel an Gegenständen, Geräten, Programmen oder Materialien Dritter, die von Nou genutzt werden; Mängel seitens Dritter (einschließlich Lieferanten), die von Nou beauftragt wurden; Brand-, Wasser- und andere Schäden in Gebäuden oder an Standorten von Nou oder seinen Lieferanten; behördliche Maßnahmen oder Beschränkungen; Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie; Streiks oder andere Arbeitskonflikte; Krieg, Aufstand oder Terrorismus; Stromausfälle; Internet- oder Netzwerkausfälle oder sonstige Störungen der Telekommunikations- oder Datenverbindungen; Hackerangriffe, Ransomware, DDoS-Angriffe und andere Formen von Cyberkriminalität.

Artikel 14.  Vertragsauflösung

14.1.    Nou kann jeden Vertrag mit Ihnen mittels schriftlicher Erklärung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auflösen, ohne Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein und ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf, wenn:

a.  Sie Insolvenz beantragen oder für insolvent erklärt werden;

b.  Sie (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragen oder erhalten;

c.  Sie Ihr Unternehmen einstellen oder liquidieren;

d.  Sie den Gläubigern Ihres Unternehmens einen (Zwangs-)Vergleich anbieten;

e.  ein wesentlicher Teil Ihrer Güter gepfändet und die Pfändung nicht innerhalb von 14 Tagen aufgehoben wird.

14.2.    Wird der Vertrag von Nou aufgrund von Artikel 14.1 aufgelöst, schulden Sie Nou einen unmittelbar fälligen Schadensersatz in Höhe aller zu jenem Zeitpunkt bestehenden Forderungen (darunter alle bereits fälligen und alle zukünftigen Entgelte für den verbleibenden Teil der Vertragslaufzeit) zuzüglich aller Nou in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.

14.3.    Sie sind verpflichtet, Nou unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn ein Umstand im Sinne von Artikel 14.1 eintritt oder einzutreten droht, und bis zum Erhalt näherer Anweisungen von Nou geeignete Maßnahmen zum Schutz der Interessen von Nou zu treffen. Sie sind verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die es Nou ermöglichen, seine Rechte auszuüben.

14.4.    Wenn Sie der Verpflichtung nach Artikel 14.3 nicht (fristgerecht) nachkommen und Nou dadurch seine Rechte nicht (in vollem Umfang) ausüben kann, schulden Sie Nou eine unmittelbar fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Gesamtbetrags, den Sie Nou zu jenem Zeitpunkt aufgrund des Vertrags schulden, für jeden angefangenen Kalendertag, an dem Nou an der Ausübung seiner Rechte gehindert wird.

14.5.    Im Falle einer Auflösung durch Nou, gleich aus welchem Grund, besteht keine Verpflichtung, bereits erbrachte Leistungen rückgängig zu machen.

14.6.    Die Bestimmungen dieses Artikels 14 berühren nicht die übrigen Rechte von Nou kraft Gesetzes und/oder dieses Vertrags.

Artikel 15.  Übertragung von Rechten und Pflichten

15.1.    Nou ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und/oder Verpflichtungen aufgrund des Vertrags an Dritte zu übertragen, einschließlich der Vertragsübernahme oder der Übernahme des gesamten Rechtsverhältnisses an Dritte. Hiermit erklären Sie sich im Voraus damit einverstanden.

Artikel 16.  Mitteilungen

16.1.    Alle Mitteilungen der Vertragsparteien, die sich auf den Vertrag beziehen, bedürfen der Schriftform.

16.2.    Aufforderungen zur Vertragserfüllung und Inverzugsetzungen an Nou müssen per Einschreiben übermittelt werden. Darin ist deutlich zu beschreiben, was Sie von Nou verlangen und welche Frist Sie Nou dafür einräumen.

16.3.    Auch wenn Sie die Auflösung des Vertrags geltend machen möchten, muss dies per Einschreiben an Nou erfolgen. Dabei sind die Gründe für die Auflösung klar zu beschreiben.

Artikel 17.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1.    Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Nou und Ihnen (einschließlich des Vertrags) ist ausschließlich das niederländische Recht anwendbar, auch wenn Sie im Ausland ansässig sind. Soweit relevant ist die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ausgeschlossen.

17.2.    Eine Streitigkeit liegt dann vor, wenn sie nach Auffassung einer Vertragspartei gegeben ist. Wir werden alles daransetzen, die Entstehung von Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte unerwarteterweise doch eine Streitigkeit entstehen, werden wir – was wir auch von Ihnen erwarten – unser Möglichstes tun, um sie auf außergerichtlichem Wege einvernehmlich beizulegen. Falls dies nicht gelingt, können wir die Streitigkeit bei einem Gericht anhängig machen. Zuständig ist in diesem Fall das Gericht im Bezirk der Hauptniederlassung von Nou. Nou behält sich das Recht vor, Forderungen gegen Sie, gegebenenfalls gleichzeitig, bei einem anderen Gericht anhängig zu machen, dem kraft Gesetzes die Zuständigkeit dafür obliegt.

Kapitel II:  Ergänzende Bestimmungen für Service- und Mietverträge

Zusätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel I) sind auf Service- oder Mietverträge zwischen Ihnen und Nou die vorliegenden ergänzenden Bestimmungen anwendbar. Nachfolgend lesen Sie, welche spezifischen Bedingungen wir diesbezüglich mit Ihnen vereinbart haben.

Artikel 18.  Allgemeines

18.1.    Bei Mietverträgen gilt, dass für die Mietprodukte stets ein Servicevertrag vorliegen muss. Wenn Sie einen Mietvertrag mit Nou abschließen möchten, müssen Sie darum für die Mietprodukte auch einen Servicevertrag abschließen.

18.2.    Bei Serviceverträgen gilt, dass für gleichartige Produkte, die sich bei Ihnen befinden, ein gemeinsamer Servicevertrag abgeschlossen wird. Wenn Sie also einen Servicevertrag mit Nou abschließen möchten und Nou feststellt, dass sich bei Ihnen gleichartige Produkte befinden, kann Nou verlangen, dass sämtliche dieser Produkte in diesen Servicevertrag aufgenommen werden.

Artikel 19.  Laufzeit von Service- und Mietverträgen

19.1.    Im Falle von Service- und Mietverträgen vereinbaren wir eine Laufzeit für die Erbringung des Services bzw. für die Miete. Wenn keine Laufzeit vereinbart wird, können Sie von einer Laufzeit von 60 Monaten ausgehen.

19.2.    Wenn Sie und Nou eine Kombination aus Service- und Mietvertrag abgeschlossen haben, entspricht die Laufzeit des Servicevertrags für die Mietprodukte der Laufzeit des Mietvertrags.

19.3.    Service- und Mietverträge werden nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit stillschweigend jeweils um einen Zeitraum von 24 Monaten verlängert, es sei denn:

a.  eine der Vertragsparteien teilt spätestens 6 Monate vor Ablauf des laufenden Vertragszeitraums schriftlich mit, den betreffenden Service- und/oder Mietvertrag nicht verlängern zu wollen oder

b.  der Zeitraum, den Nou als maximale Dauer der Serviceleistung für das betreffende Produkt oder als maximalen Mietzeitraum angegeben hat, ist verstrichen.

19.4.    Wenn die Nutzungsrechte für Software enden, endet auch der Servicevertrag, soweit er sich auf die betreffende Software bezieht.

19.5.    Spätestens an dem Tag, an dem der Mietvertrag endet, müssen Sie die Produkte wieder Nou zur Verfügung stellen. Sie übergeben die Produkte im ursprünglichen Zustand, sauber und gereinigt; Verschleißerscheinungen infolge des normalen Gebrauchs sind jedoch zulässig.

19.6.    Sie gestatten Nou und von Nou hinzugezogenen Dritten, zwecks Rücknahme der Produkte Ihre Gebäude und Gelände zu betreten. Die mit der Rücknahme verbundenen Kosten (etwa Verwaltungs-, Demontage- und Transportkosten) gehen zu Ihren Lasten.

19.7.    Bei einem Verstoß der Bestimmungen dieses Artikels 19 Ihrerseits befinden Sie sich mit Ablauf des Mietvertrags von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf. Sie schulden dann eine unmittelbar fällige Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € für jeden Tag, an dem Sie die Produkte nicht zur Verfügung stellen oder abholen lassen. Dies berührt nicht das Recht von Nou, zusätzlich (ergänzenden) Schadensersatz von Ihnen zu verlangen.

19.8.    Bei vorzeitiger Beendigung eines Servicevertrags mit Nullvolumen ist Nou berechtigt, die durchschnittliche Zahl von Zählereinheiten in den vorangegangenen 12 Monaten als Grundlage für die Berechnung des Entgelts für die verbleibenden Monate der Vertragslaufzeit heranzuziehen.

Artikel 20.  Erbringung von Serviceleistungen

20.1.    Der Service an den Produkten wird am Ort der Installation, in der Reparaturwerkstatt von Nou oder bei einem von Nou beauftragten Dritten erbracht (siehe dazu auch Artikel 9.10). Während Servicearbeiten am Installationsort müssen Sie dafür sorgen, dass immer eine Person Ihrer Organisation anwesend ist.

20.2.    Servicearbeiten werden in der Regel während der Geschäftszeiten durchgeführt. Falls erforderlich können diese Arbeiten bis zu 1 Stunde außerhalb der Geschäftszeiten fortgesetzt werden, wofür Sie Nou den benötigten Zugang gewähren müssen. Sollten die Servicearbeiten danach noch nicht abgeschlossen sein, wird Ihnen die zusätzlich benötigte Zeit zu den geltenden Kostensätzen und Preisen separat in Rechnung gestellt.

20.3.    Etwaige Störungen an den Produkten sind schnellstmöglich nach ihrem Auftreten schriftlich beim Servicedienst von Nou anzumelden. Beschreiben Sie in der Störungsmeldung möglichst deutlich die festgestellten Symptome und geben Sie mindestens den Typ und die Seriennummer des betreffenden Produkts an.

20.4.    Wenn das Produkt infolge der Störung nicht mehr funktionsfähig ist, strebt Nou danach, dass bei 95 % der gemeldeten Störungen, gemessen über einen Zeitraum von 6 Monaten, innerhalb der vereinbarten Antwortzeit ein Servicetechniker vor Ort erscheint.

20.5.    Alle Produkte (oder Produktteile), die Nou bei der Erbringung von Serviceleistungen ersetzt, werden Eigentum von Nou.

Artikel 21.  Servicekosten

21.1.    Nou erbringt die Serviceleistungen gegen Zahlung des zwischen Ihnen und Nou vereinbarten Entgelts. Wenn kein spezifisches Entgelt vereinbart wurde, berechnet sich das Entgelt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Durchführung der Serviceleistungen bei Nou geltenden Kostensätze und Preise. Das Entgelt wird regelmäßig im Voraus in Rechnung gestellt.

21.2.    Wenn die maximale Laufzeit, während der Nou für ein bestimmtes Produkt Serviceleistungen erbringen sollte, erreicht ist und Sie mitteilen, den Servicevertrag fortsetzen zu wollen, kann Nou das Entgelt für den Service an die zu jenem Zeitpunkt geltenden Kostensätze und Bedingungen anpassen.

21.3.    Die folgenden Kosten werden Ihnen zu den zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Kostensätzen und Preisen von Nou separat in Rechnung gestellt:

a.  Arbeiten aufgrund von Aufträgen, die von Ihnen oder in Ihrem Auftrag erteilt wurden und die nicht unter den Servicevertrag fallen;

b.  Arbeiten, die die Folge von Umständen sind, die auf die Nichteinhaltung des Vertrags und/oder der vorlegenden AGB durch Sie zurückzuführen sind;

c.  Arbeiten, die auf Ihren Wunsch außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt werden;

d.  Serviceanfragen, die sich im Nachhinein als von Ihnen ohne ausreichenden Grund eingereicht erweisen;

e.  Wartezeiten, etwa wenn ein Servicetechniker seine Arbeit aus einem Ihnen anzulastenden Grund nicht beginnen oder fortsetzen kann;

f.    Verbrauchsmaterial, soweit (i) im Vertrag vereinbart wurde, dass Nou Ihnen Verbrauchsmaterial liefert und (ii) Ihr Verbrauch die vereinbarte monatliche Verbrauchsgrenze überschreitet;

g.  zusätzliche Kosten infolge der Tatsache, dass sich der Installationsort nicht auf dem niederländischen Festland befindet, etwa zusätzliche Fahrtzeiten und Transportkosten.

21.4.    Das von Nou festgesetzte Entgelt für den Service gilt jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten. Nou setzt das Entgelt jeweils im Voraus für den kommenden Zeitraum von 12 Monaten fest und informiert Sie darüber mindestens 2 Monate vor dem geplanten Inkrafttreten des neuen Entgelts. Wenn sich das Monatsentgelt infolge einer derartigen Anpassung gegenüber dem vorigen Monatsentgelt um mehr als 15 % erhöht, sind Sie berechtigt, den Servicevertrag mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens des erhöhten Entgelts schriftlich zu kündigen. Bei der Berechnung dieses Prozentsatzes bleiben die folgenden Faktoren außer Betracht:

a.  die Kosten, die Ihnen aufgrund der Artikel 3 oder 21.3 in Rechnung gestellt werden; und

b.  Erhöhungen des Entgelts für Serviceleistungen nach Ablauf der maximalen Laufzeit, während der Nou zur Erbringung der Serviceleistungen bereit war.

21.5.    Im Falle der Übertragung eines Servicevertrags für von Ihnen erworbene Produkte an einen Dritten, auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit, ist Nou berechtigt, Ihnen die Kosten für Consumables zu den zu jenem Zeitpunkt bei Nou geltenden Kostensätzen und Preisen separat in Rechnung zu stellen.

Artikel 22.  Zählerstände

22.1.    Das Entgelt für den Service kann (auch) auf der Grundlage der Zählerstände berechnet werden. Wenn das Entgelt auf den Zählereinheiten basiert, gilt Folgendes:

a.  Die Berechnung des Entgelts erfolgt zunächst anhand von Zählern im oder am Produkt, die die Zählereinheiten registrieren. Nou kann die Zählerstände per Fernzugriff auslesen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine gesicherte Verbindung zwischen Ihrem Arbeitsumfeld und den Servern von Nou. Die Realisierung und Aufrechterhaltung dieser Verbindung liegt in Ihrer Verantwortung;

b.  wenn eine automatische Auslesung nicht möglich ist, müssen Sie die Zählerstände am letzten Werktag jedes (Service-)Zeitraums über die von Nou für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Website oder auf andere von Nou angegebene Weise (etwa per E-Mail) an Nou übermitteln;

c.  wenn eine automatische Auslesung per Fernzugriff nicht möglich ist und Sie die Zählerstände nicht (fristgerecht) an Nou übermittelt haben, ist Nou berechtigt, die Zählereinheiten zu schätzen und das Entgelt auf der Grundlage dieser Schätzung zu berechnen.

22.2.    Wenn ein Zähler eines Produkts defekt ist, melden Sie dies schnellstmöglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 8 Geschäftsstunden nach Feststellung des Defekts, bei Nou. Nou oder ein von Nou beauftragter Dritter wird den Defekt innerhalb der vereinbarten Servicelevels beheben. Bei Meldungen über defekte Zähler außerhalb der vorgenannten Meldefrist nimmt Nou eine Schätzung gemäß Artikel 22.1 vor.

Artikel 23.  Mietkosten

23.1.    Das von Ihnen zu zahlende Entgelt für die Miete besteht aus einem festen und einem variablen Teil. Der feste Teil betrifft die Miete der Geräte und eine vorab vereinbarte Basiszahl von Ausdrucken. Für Ausdrucke, die diese Basiszahl überschreiten, wird Ihnen ein ergänzendes (variables) Entgelt in Rechnung gestellt.

23.2.    Das Entgelt für die Miete gilt jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten. Nou setzt das Entgelt jeweils im Voraus für den kommenden Zeitraum von 12 Monaten fest und informiert Sie darüber mindestens 2 Monate vor dem geplanten Inkrafttreten des neuen Entgelts. Wenn sich das Monatsentgelt infolge einer derartigen Anpassung gegenüber dem vorigen Monatsentgelt um mehr als 15 % erhöht, sind Sie berechtigt, den Mietvertrag mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens des erhöhten Entgelts schriftlich zu kündigen.

23.3.    Der feste Teil des Entgelts ist jeweils vierteljährlich (3 Monate) im Voraus zu entrichten.

23.4.    Der variable Teil des Entgelts ist jeweils nach Ablauf des von Ihnen und Nou vereinbarten Zeitraums zu entrichten. Das variable Entgelt wird Ihnen im Prinzip jeweils monatlich separat in Rechnung gestellt. Wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums weniger Ausdrucke angefertigt wurden als die vereinbarte Basiszahl, erfolgt hierfür keine Verrechnung oder Erstattung.

23.5.    Wenn die Berechnung der von Ihnen angefertigten Ausdrucke anhand von Zählern in oder an den Produkten erfolgt, sind die Bestimmungen von Artikel 22 entsprechend anwendbar.

23.6.    Nou kann von Ihnen eine Kaution verlangen. Diese Kaution wird nicht verzinst. Bei Beendigung des Mietvertrags wird die Kaution mit eventuellen ausstehenden Forderungen von Nou gegen Sie verrechnet.

Artikel 24.  Eigentum und Gefahr bei Mietverträgen

24.1.    Während der Laufzeit des Leasingvertrags bleiben die Produkte jederzeit Eigentum von Nou. Wenn Sie oder ein Dritter Teile in die Produkte einbauen oder an den Produkten anbringen, werden diese Teile ebenfalls Eigentum von Nou. Sie können dafür keine Entschädigung von Nou verlangen.

24.2.    Während der Laufzeit des Mietvertrags sind Sie verpflichtet sicherzustellen, dass die Produkte angemessen und ausreichend versichert sind, auf jeden Fall gegen Risiken wie Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Brand- und Wasserschäden.

24.3.    Wenn eine der folgenden Situationen eintritt, müssen Sie Nou unverzüglich telefonisch davon in Kenntnis setzen:

a.  Produkte sind abhanden gekommen

b.  Produkte wurden (möglicherweise) gestohlen;

c.  Produkte wurden vernichtet; und/oder

d.  Produkte wurden beschädigt oder haben Schäden bei Dritten verursacht.

24.4.    Nach der telefonischen Meldung müssen Sie diese schnellstmöglich schriftlich bestätigen (etwa per E-Mail oder Einschreiben), wobei der Vorfall sowie der entstandene Schaden möglichst genau zu beschreiben sind.

24.5.    Im Falle eines (vermuteten) Diebstahls der Produkte müssen Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten. Senden Sie Nou anschließend eine Kopie des Anzeigeprotokolls zu.

24.6.    Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Produkte berechtigen Sie nicht zur Änderung, Kündigung oder Auflösung des Mietvertrags. In diesem Fall bleiben alle Verpflichtungen gegenüber Nou aufgrund des Mietvertrags, darunter Ihre Zahlungsverpflichtungen, uneingeschränkt in Kraft.